Regeln


Schützenvereine dienen der Schießsportausübung, die ihren Anfang im frühen 19. Jahrhundert gefunden haben. Damals waren die Mitglieder vor allem Kriegsveteranen, die sich gesellschaftlichen und sozialen Themen widmeten, aber auch politisch engagiert waren.

Auch Menschen, die im Grunde nichts mit Schützenvereinen am Hut haben, ist klar, dass es innerhalb dieser Gemeinschaften einige Regeln geben muss, damit alle an einem Strang ziehen und gemeinsam repräsentativ agieren können. Gerade, wenn Waffen ins Spiel kommen, geht es gar nicht anders.

In Deutschland ist der Schießsport, im Vergleich zu anderen Ländern, eine ganz eigene Kategorie. Er grenzt sich deutlich sowohl vom Verteidigungsschießen als auch dem militärischen Schießen ab. Laut dem 1861 gegründeten DSB (Deutscher Schützenbund e. V.) wird er von derzeit rund 1,4 Millionen Schützen/innen, die sich auf 15.000 Vereine aufteilen, ausgeübt. Erfahren Sie hier Details über das Thema Mindestalter, Waffenrecht und Wettkampf, an die sich jeder deutsche Schützenverein halten muss.

Mindestalter

Um in einem deutschen Schützenverein dem Schießsport nachgehen zu dürfen, muss das Mitglied mindestens 12 Jahre alt sein, damit es Druckluftwaffen nutzen darf. Es gibt zwar Ausnahmen, weil das Waffengesetz hier keine Untergrenze gesetzt hat, doch im Allgemeinen sollten Sie sich den Richtlinien entsprechend verhalten.
Jungs und Mädchen zwischen 14 und 16 Jahren dürfen mit kleinkalibrigen Schusswaffen üben – zumindest wenn die Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten vorhanden ist, denn ohne die geht auch bei den Jüngeren gar nichts. Reglementiert hierbei ist die Überwachung einer geeigneten Aufsichtsperson, die nicht nur einfach volljährig sein muss. Vielmehr ist damit jemand gemeint, der eine Jugendbasislizenz besitzt oder ein lizenzierter Vereinsübungsleiter ist.

Grundsätzlich ist es möglich, die Altersregeln aufzuheben. Dafür gibt es gewisse Richtlinien, die die physische und psychische Entwicklung betreffen und selbstverständlich in vollem Maße erfüllt werden müssen. Diese sind selten und werden je nach Einzelfall genehmigt oder abgelehnt. Einen Versuch ist es durchaus wert, wenn Sie meinen, Ihr Kind sollte und kann mehr. Seien Sie jedoch nicht allzu enttäuscht, wenn es nicht klappt.

Waffenrecht

Nachdem zum 1. April 2003 das „Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts“ (WaffRNezRegG) eine grundlegende Änderung durchgemacht hat, mussten sich auch die Aufsichtspersonen spezielle Qualifizierungen aneignen, um weiterhin Jugendliche zu trainieren. So muss diese eine entsprechende Sachkunde vorweisen können, die belegt, dass sie die Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit besitzt. Diese kann durch Jagdverbände oder die anerkannten Schießsportverbände erteilt werden.
Der Vorstand des jeweiligen Schützenvereins hat die Pflicht, die eingestellten Aufsichtspersonen schriftlich bei der Behörde zu melden und die entsprechenden Papiere vorzulegen.

Wer mindestens ein Jahr Mitglied eines Schützenvereins und volljährig ist, kann eine Waffenbesitzkarte beantragen, wenn dieser einem anerkannten Schießsportverband angehört und den Sport regelmäßig ausübt. Dann kann eine Waffe erworben werden, die nach der Sportordnung des DSB oder der Landesverbände (Liste B) zugelassen ist. Außerdem muss sie die sportliche Erforderlichkeit besitzen– beides ist durch Ihren Verein zu bescheinigen und es muss eine staatlich anerkannte Waffensachkundeprüfung vorliegen. Als Schütze, der eine WBK beantragen möchte, müssen Sie ebenfalls nachweisen können, dass Sie eine Aufbewahrung von Waffen und Munition gewährleisten können. Dies ist ebenfalls mit einigen Auflagen verbunden, die unbedingt eingehalten werden müssen. Mitunter bietet auch der Schützenverein eine Lagerung an.

Wettkampf

Die Wettkämpfe der Schützenvereine sind streng reglementiert. Sie werden unter anderem durch den Deutschen Schützenbund und den Bund Deutscher Sportschützen überwacht. Auch die Behörden haben einen Blick auf die Einhaltung der Gesetze, erst dann werden sie genehmigt. Das bedeutet auch, dass nicht jeder Schütze an diesen Wettkämpfen teilnehmen darf. Vielmehr ist er angehalten, eine Vereinsmeisterschaft zu absolvieren, die seiner gewünschten Waffendisziplin entspricht und festgelegte Limit-Ergebnisse zu erreichen.

Aktuelles: EU-Plan für strengere Regeln

Noch vor Kurzem war im Gespräch, dass es eine Änderung der EU-Waffenrechtsrichtlinie für in Europa aktive Sportschützen, Jäger und Waffensammler geben sollte. Demnach wurde gefordert, dass Schützen keine „Sonderbehandlung“ mehr bekommen sollten, sondern ebenso wie alle anderen Waffenscheinbesitzer, psychologische Tests absolvieren müssten. Außerdem sollten auch Schreckschusspistolen registrierungspflichtig werden. Das Ziel sei es demnach, mehr Kontrolle über den Terrorismus und illegalen Waffenhandel zu bekommen.

Ob das auch der Realität entspricht, ist fraglich, denn bisher kam es eher seltener vor, dass ein Schütze, einen Terroranschlag geplant und durchgeführt hat. Sehr wohl kam es zur Verletzung der geltenden Pflichten, was beispielsweise die Aufbewahrung der Waffen und Munition betrifft.

Die geplante Verschärfung ist erst einmal vom Tisch, allerdings ist damit zu rechnen, dass in Zukunft noch einmal darüber gesprochen wird.